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Kulturart oder Kulturgruppe

Grundsätzlich ist die konkrete Kulturart mit der zugehörigen BVL-EPPO-Angabe zu dokumentieren. Eine übergeordnete Kulturgruppe kann insbesondere im Zierpflanzen- und Gemüsebau, in Baumschulen, in der Forstwirtschaft sowie im Haus- und Kleingartenbereich zulässig sein.

Voraussetzung ist, dass das eingesetzte Pflanzenschutzmittel für diese Kulturgruppe zugelassen ist und zusätzlich entweder für die konkrete Kulturart keine eigene Zulassung besteht oder am selben Anwendungsort mehrere Kulturarten derselben Kulturgruppe angebaut bzw. behandelt werden. Eine Kulturgruppe ist daher kein allgemeiner Ersatz für eine konkrete Kulturart.

Unterschiedliche Sorten

Unterschiedliche Sorten derselben Kulturart führen nicht zu mehreren Objekten. Entscheidend ist die Kulturart bzw. – in den dafür vorgesehenen Fällen – die Kulturgruppe. Eine zusammenhängende Weinbau- oder Obstbaufläche kann daher trotz verschiedener Sorten ein gemeinsames Objekt bilden, solange sie nicht durch relevante bauliche Elemente oder Freiflächen unterbrochen wird.

Satzweiser Anbau

Beim satzweisen Anbau bleibt der (Teil-)Schlag der jeweiligen Kultur das übergeordnete Objekt. Die einzelnen Sätze werden als Teilflächen bzw. behandelte Teilobjekte verstanden und müssen nicht jeweils separat georeferenziert oder als eigenes Objekt angelegt werden.

Der tatsächlich behandelte Satz kann über die Größe des behandelten Objekts dokumentiert und bei Bedarf zusätzlich im Beschreibungsfeld bezeichnet werden, beispielsweise als „Eissalat Satz 2“.

Wander- und Rotationsanbau

Für bestimmte Wander- oder Rotationsanbausysteme gibt es eine Vereinfachung. Das betrifft insbesondere den Zierpflanzenbau einschließlich Baumschulen und den Gemüsebau, wenn Kulturen oder Kulturgruppen innerhalb eines Jahres während ihrer Produktionsdauer auf wechselnden Flächen geführt werden, beispielsweise bei Satzwechsel oder Mehrfachbelegung.

In diesen Fällen kann die Geolokalisation und Flächenangabe auf Grundlage der Betriebsstätte erfolgen. Die Betriebsstätte bildet dann die kleinste zu betrachtende Einheit, sodass nicht jeder wechselnd genutzte Teilbereich separat georeferenziert werden muss.

Beizungen von Saat- und Pflanzgut

DiPAgE ist nicht auf klassische Flächenbehandlungen beschränkt. Als Art der Verwendung kann auch „Beizung“ gewählt werden; dabei kann zwischen Saatgut- und Pflanzgutbehandlung unterschieden werden.

Bei Beizungen wird nicht die behandelte Fläche, sondern die behandelte Menge dokumentiert, beispielsweise in Gramm, Kilogramm, Dezitonnen oder Tonnen. Für Saat- oder Pflanzgutbehandlungen ist keine Unterteilung in übergeordnetes Objekt und behandeltes Teilobjekt vorgesehen, weil diese Trennung für diesen Anwendungstyp nicht praxisgerecht ist.

Anwendungen in Räumen und Gewächshäusern

Neben Freilandanwendungen und Beizungen können auch Anwendungen in geschlossenen Räumen dokumentiert werden. Dazu gehören je nach Verwendungskontext beispielsweise Lager, Gewächshäuser und sonstige Innenräume. Die Art der Verwendung steuert, welche Folgeangaben DiPAgE abfragt und ob eine Fläche, ein Volumen oder eine Menge als behandeltes Objekt angegeben wird.

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